Dem von der Europäischen Union herausgegebenen Verhaltenskodex für Mediatoren fühle ich mich verpflichtet:

  • Der Mediator informiert beide Parteien offen und vollständig über das Verfahren
  • Der Mediator sorgt für ein faires Verfahren und sichert Vertraulichkeit zu
  • Das Mediationsverfahren ist bestimmt von der Selbstverantwortung und Autonomie der Parteien
  • Das Potenzial zur Lösung von Konflikten ist bei den Parteien vorhanden
  • Der Mediator gewährleistet die Freiwilligkeit der Teilnahme am Verfahren
  • Der Mediator nimmt Bedürfnisse und Interessen beider Parteien gleichberechtigt auf und sichert Allparteilichkeit zu
  • Der Mediator weist ggf. auf mögliche Grenzen seiner Kompetenz oder Allparteilichkeit hin
  • Das Ergebnis und die Beendigung des Verfahrens bestimmen ausschließlich die Parteien